Im Jahr 2023 werden auf die Verbraucher einige Neuerungen und Änderungen in den verschiedensten Lebensbereichen hinzukommen. Einige davon sind positiv hervorzuheben, andere hingegen eher unpassend. Dabei ist nicht die Rede von der jährlichen Veränderung der Feiertage im Kalender.
Krankenschein
Die Krankschreibung in Papierform wird ab dem 01.01.2023 abgeschafft. Dieser wird durch eine elektronische Form ersetzt. Der bekannte Krankenschein hat somit ausgedient und wird entsprechend ersetzt. Im besten Fall können verschiedene Verwaltungsprozesse dadurch vereinfacht werden.
Verdienstgrenze Midijobber
Eine weitere Änderung betrifft Midijobber. In diesem Bereich wird die Verdienstgrenze angepasst. Bisher war die Höhe auf 1.600 Euro festgelegt. ab dem 01.01.2023 wird die Grenze auf 2.000 Euro erhöht. Dadurch fallen für Verdienste bis zu 2000 Euro weniger Sozialversicherungsabgaben an. Es bleibt in diesem Fall mehr Netto vom Brutto.
Rentner
Gute Nachrichten in Sachen Finanzen gibt es auch für Rentner im Jahr 2023. Frührentner dürfen ab dem 01.01. unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen. Zudem ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen. Du solltest also im individuellen Fall dich genau kundig machen. Im Jahr 2023 kann als Rentner entsprechend mehr verdient werden.
Ab Juli gibt es zudem eine Rentenerhöhung für alle Altersrentner. Diese beträgt im Osten 4,2 Prozent und in Westdeutschland 3,5 Prozent.
Homeoffice Pauschale
Für Menschen, die im Homeoffice arbeiten, wird im Jahr 2023 die Homeoffice Pauschale angepasst. Bisher durfte eine Abrechnung von maximal 120 Tagen oder 600 Euro erfolgen. Ab 2023 können bis zu 210 Tage und 1260 Euro abgerechnet werden. Für Menschen, welche viel aus dem Homeoffice arbeiten, ist diese eine enorme Erleichterung.
Bürgergeld
Eine Neuerung im Jahr 2023 ist das sogenannte Bürgergeld. Es wird anstelle von Hartz4 gezahlt und gilt ab 2023 als neue Grundsicherung. Der Regelsatz beträgt 502 Euro. Je nach individuellem Fall sind weitere Erhöhungen möglich. In diesem Fall sollte unbedingt mit dem zuständigen Bearbeiter gesprochen werden. Zudem wird das Schonvermögen auf 15.000 Euro erhöht, welches für die Berechnung der Leistung ohne Bezug bleibt.
Sparerpauschbetrag
Im Jahr 2023 gibt es ebenfalls eine Änderung im Sparerpauschbetrag. Diese steigt von 801 auf 1.000 Euro erhöht. Für Eheleute erhöht sich der Betrag entsprechend auf 2.000 Euro.
Krankenkassenbeiträge
Wie in vielen Jahren erhöhen auch 2023 viele Krankenkasse Ihre Beträge. Meist werden in diesem Fall die Zusatzbeiträge erhöht. Wie diese im Detail in der jeweiligen Krankenkasse sind, solltest Du individuell herausbekommen. Meist werden den Versicherten die Erhöhungen in einem entsprechendem Schreiben zugestellt. Die Erhöhungen fallen demzufolge je nach Krankenkasse unterschiedlich aus.
Förderung E-Autos
Änderungen gibt es im Jahr 2023 auch bei der Förderung von E-Autos. Die Förderung von Hybridfahrzeugen fällt komplett weg. Zudem minimiert sich die Förderung von kompletten E-Autos auf maximal 6.000 Euro.
Strom- und Gaspreisbremse
Ein wichtiges Thema im Jahr 2023 wird unter anderem auch die Strom- und Gaspreisbremse sein. Diese greift ab dem März 2023. Dadurch werden Strom- und Gaskosten für den Verbraucher entsprechend erträglicher gestaltet. Aufgrund der Inflation und des Ukrainekrieges sind besonders Strom und Gas gestiegen. Mit dem Bremse soll eine Abfederung erfolgen.
Kindergeld
Eltern können im Jahr 2023 einen höheren Kinderfreibetrag erwarten. Dieser wird auf 8.952 Euro erhöht, sodass sich dieser in der Steuererklärung entsprechend auswirkt.
Mehrweg-Pflicht in Gastrogewerbe
Gastrobetriebe müssen ab dem Jahr 2023 Speisen und Getränke zur Mitnahme in Mehrwegverpackungen anbieten. Diese Regelung gilt für das gesamte Gastrogewerbe und auch für Kleinbetriebe. Es kann ein Pfand verlangt werden. Jedoch dürfen die Gerichte nicht teurer werden.