In Zeiten immer weiter steigender Preise betrifft das Thema Mieterhöhung mittlerweile viele Mieter in Deutschland. In diesem Beitrag erhältst Du wichtige und informative Informationen rund um das Thema Mieterhöhung, sodass Du dir ein besseres Wissen zu diesem Thema aneignen kannst.
Das Wichtigste zur Mieterhöhung
Mieterhöhungen werden besonders in der letzten Zeit von vielen verschiedenen Vermietern erhoben. In vielen Fällen sind diese auch gerechtfertigt. In diesem Beitrag soll es demnach nicht um Mieterhöhungen in Zuge von Sanierungen oder anderen Dingen gehen. Lediglich um Erhöhungen, welche aufgrund der gestiegenen Inflation und den dadurch gestiegenen Preisen zustande kommen. Viele Vermieter geben die Kosten in diesem Fall an die Mieter weiter.
Was können Mieter gegen eine Erhöhung der Miete tun?
Generell hast Du als Mieter nach Zustellung einer Mieterhöhung immer das Recht, die Erhöhung anzunehmen oder auch abzulehnen. Bei einer Ablehnung sollten entsprechend triftige Gründe vorliegen. Im Zweifelsfall können bei einer Ablehnung in der Zukunft noch höhere Kosten auf dich zukommen. Du solltest also genau überlegen, ob die Erhöhung entsprechend akzeptabel ist oder nicht. Besonders bei kleinen Vermietern besteht oft die Möglichkeit in einem persönlichen Gespräch nach Gründen zu fragen. Je nach Situation kann eine individuelle Einigung getroffen werden. Generell ist dies auch bei größeren Immobilienfirmen möglich.
Ist eine Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel zulässig?
Eine Mieterhöhung nach einem Eigentümerwechsel ist generell zulässig. Der neue Eigentümer muss sich jedoch an die bekannten und gängigen Regeln und Gesetze halten.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung ausfallen?
Je nachdem an welchem Ort Du in Deutschland wohnst, darf die Mieterhöhung nicht mehr als 20 Prozent bzw. auch 15 Prozent innerhalb von drei Jahren betragen. Dies ist gesetzlich so geregelt und daran muss sich jeder Vermieter halten. Generell darf eine Mieterhöhung nicht vor dem 15. Monat nach der letzten Erhöhung oder nach dem Einzug erfolgen.
Wie muss eine Mieterhöhung angekündigt werden?
Eine Mieterhöhung muss generell immer schriftlich angekündigt werden. Du musst schriftlich darüber informiert werden und entsprechend Zeit dazu haben darauf zu reagieren. Bei Fragen solltest Du dich direkt an deinen Vermieter richten können. Dieser sollte dir dann Auskunft darüber geben, wieso die Miete erhöht wird. Im Zweifelsfall können an dieser Stelle je nach individueller Lage Sonderregelungen getroffen werden.
Wie kannst Du gegen eine angekündigte Mieterhöhung Widerspruch einlegen?
Du kannst generell gegen eine angekündigte Mieterhöhung in Widerspruch gehen. Dies sollte immer schriftlich erfolgen. Im Internet lassen sich dafür Formvorlagen finden. Du solltest jedoch deinem Widerspruch lieber einen persönlichen Bezug geben und entsprechend einen eigenen Widerspruch verfassen. Du solltest darin auch eine Frist setzen, bis wann sich der Vermieter dazu äußern sollte.
Welche Rechte und Pflichten haben Mieter im Zusammenhang bei einer Mieterhöhung?
Der Mieter hat generell das Recht, die Mieterhöhung zu prüfen. Wenn die Mieterhöhung ohne Grund durchgeführt wird, kann diese vom Mieter abgelehnt werden. Zudem müssen vom Vermieter alle Fristen bei der Bekanntmachung eingehalten worden sein.
Wenn all diese Dinge zutreffen und der Mieter mit der Erhöhung der Miete einverstanden ist, dann muss er diese annehmen. Erst dadurch wird die Mieterhöhung vereinbart und tritt mit dem in der Vereinbarung getroffenen Datum in Kraft.