Führerschein umtauschen: Was Du wissen musst

Wenn Du einen Führerschein besitzt, welcher vor dem 19.Januar 2013 ausgestellt wurde, dann bist auch Du von der bundesweiten Umtauschpflicht betroffen. Dann musst Du in den kommenden Jahren  einen neuen EU-Führerschein beantragen. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Vorgabe, die für alle EU-Mitgliedstaaten gilt. Ziel ist es, die Führerscheine fälschungssicherer und einheitlicher zu machen und Missbrauch zu vermeiden.

Aber keine Sorge: Der Umtausch ist einfach und unkompliziert. Du musst keine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung machen. Deine Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Du brauchst nur ein paar Unterlagen und etwas Geduld.

Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Der Umtausch erfolgt stufenweise nach einem Zeitplan, der vom Geburtsjahr oder vom Ausstellungsjahr des Führerscheins abhängt. Der letzte Stichtag ist der 19. Januar 2033, aber je nachdem, wann Du deinen Führerschein bekommen hast, kann die Frist schon früher ablaufen.

Hier findest Du eine Übersicht über die Fristen:

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Geburtsjahr/Ausstellungsjahr Umtauschfrist
vor 1953 bis 19.01.2033
1953 bis 1958 bis 19.01.2022
1959 bis 1964 bis 19.01.2023
1965 bis 1970 bis 19.01.2024
1971 oder später bis 19.01.2025
1999 bis 2001 bis 19.01.2026
2002 bis 2004 bis 19.01.2027
2005 bis 2007 bis 19.01.2028
2008 bis 19.01.2029
2009 bis 19.01.2030
2010 bis 19.01.2031
2011 bis 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 bis 19.01.2033

Wie tausche ich meinen Führerschein um?

Den Umtausch des Führerscheins kannst Du bei der Führerscheinbehörde oder Führerscheinstelle deines aktuellen Wohnortes beantragen. Du musst persönlich erscheinen und ein Formular ausfüllen, das Du vor Ort oder online erhalten kannst. Du benötigst außerdem ein gültiges Ausweisdokument, den alten Führerschein und ein biometrisches Passfoto. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro und dauert bis zu drei Wochen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Der Umtausch ist Pflicht. Wenn Du deiner Pflicht des Umtausches nicht nachkommst, besteht die Gefahr ein Verwarngeld von 10 Euro zu erhalten. Dennoch handelt es sich hierbei nicht um eine Straftat. Anders verhält es sich bei Lkw- und Bus-Führerscheinen. Speziell im Ausland kann ein alter Führerschein zu Problemen führen, wenn Du bei der jeweiligen Frist noch keinen Umtausch vollzogen hast.

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Der neue EU-Führerschein ist nicht mehr unbegrenzt gültig. Die Nutzungsdauer beträgt lediglich noch 15 Jahre. Danach musst Du den Führerschein erneuern lassen. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass sowohl das Foto als auch die Personendaten entsprechend aktuell sind. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber weiterhin unbefristet gültig. Für die Erneuerung brauchst Du wieder ein neues Passfoto und es muss eine Gebühr bezahlt werden.

Welche Klassen werden eingetragen?

Bei dem Umtausch werden die alten Fahrerlaubnisklassen in die neuen EU-Klassen umgeschrieben. Dabei kann es zu Änderungen oder Einschränkungen kommen, je nachdem, wann Du deinen Führerschein gemacht hast. Zum Beispiel wird die alte Klasse 3 in die neue Klasse B umgewandelt, aber mit der Beschränkung, dass Du mit dem Fahrzeug nur noch Anhänger bis 750 kg ziehen darfst. Wenn Du das nicht willst, kannst Du eine Erweiterung auf die Klasse BE beantragen. Dafür musst Du aber eine praktische Prüfung ablegen.

Fazit

Der Führerschein-Umtausch ist eine notwendige Maßnahme, um die Sicherheit und Einheitlichkeit im Straßenverkehr zu erhöhen. Der Umtausch ist einfach und unkompliziert, erfordert aber etwas Planung und Geduld. Wenn Du dich an die Fristen hältst, kannst Du weiterhin unbesorgt fahren. Dennoch ist der Umtausch immer mit Aufwand verbunden, welcher im oft stressigen und hektischen Alltag nervig sein kann. Zudem kann je nach Behörde der Umtausch lange dauern. Du solltest deshalb möglichst weit vor Ablauf dir einen Termin beim Amt machen.

Führerschein umtauschen

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