In der heutigen Zeit möchten sich immer mehr Menschen beruflich verändern. Wenn auch Du dazu gehörst, dann solltest Du dich unbedingt mit dem Thema Kündigung auseinandersetzen. In diesem Beitrag geht es darum, wie eine Kündigung zu schreiben ist und welche anderen Fristen und Vorschriften es gibt. Es handelt sich um einen eher allgemeinen Artikel. Bei besonders schwierigen Konstellationen solltest Du dir also unbedingt professionellen Rat einholen.
Darauf solltest Du achten
In erster Linie solltest Du dich sicher sein, deinen Arbeitsplatz kündigen zu wollen. Eine Kündigung kann generell aus den verschiedensten Gründen erfolgen. Wichtig ist, dass dies nicht nur eine Phase ist, sondern Du dich wirklich beruflich verändern möchtest. In der Regel ist eine Kündigung nicht mehr rückgängig zu machen. Du solltest Dir einen solchen Schritt also gut überlegen. Zudem solltest Du im besten Fall bereits eine andere Arbeitsstelle in Aussicht haben. Vor einer Kündigung solltest Du dir also eine Art Plan machen. Nur dann ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirklich sinnvoll. Es bringt nichts, wenn Du selbst kündigst und danach auf staatliche Mittel angewiesen bist oder Du gar keine andere Beschäftigung findest. Im Voraus solltest Du also unbedingt genau überlegen.
Formvorschriften für das Kündigungsschreiben
Ein Kündigungsschreiben sollte in Form eines Geschäftsbriefes erfolgen. Demzufolge sollte eine Kündigung möglichst professionell geschrieben sein. Am besten wird diese maschinell am PC verfasst und nicht per Hand. Nur dann entsteht ein professioneller Eindruck. Zudem sollten unbedingt die Formvorschriften für einen Geschäftsbrief eingehalten werden. Dadurch wirkt eine Kündigung auf den ersten Blick professionell. Der Inhalt selbst sollte klar und deutlich, aber nicht beleidigend formuliert sein. Es sollte immer eine gewisse Distanz gewahrt werden. Schließlich geht es in diesem Fall um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und nicht um die Auflösung einer Beziehung oder Ehe.
Zustellung der Kündigung
Ein weiterer wichtiger Punkt bei einer Kündigung ist die Zustellung. Du solltest dir unbedingt sicher sein, dass die Kündigung auch wirklich bei deinem Arbeitgeber ankommt. In diesem Fall kannst Du den Brief direkt persönlich abgeben. Im besten Fall lässt Du dir den Erhalt bestätigen.
Anderenfalls ist es natürlich auch möglich, die Kündigung per Post zu schicken. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, den Brief per Einschreiben zu senden. Dadurch erhältst Du eine Empfangsbestätigung. In diesem Fall sind die Kosten etwas höher, aber Du hast einen Nachweis darüber, dass die Kündigung wirklich angekommen ist. Im Zweifelsfall ist ein solcher Nachweise eines Einschreibens auch juristisch gültig. Der Empfang einer Kündigung sollte auf jeden Fall immer bestätigt werden, um einen Nachweis zum Erhalt zu haben.
Was gehört in ein Kündigungsschreiben?
Ein Kündigungsschreiben sollte zunächst mit dem Absender beginnen. Danach sollte das aktuelle Datum vermerkt sein. Ebenfalls gehört die Anschrift des Arbeitgebers in eine Kündigung. Als Betreff sollte Kündigung gewählt werden. Diese Dinge zählen als die Grundaussagen bei einer Kündigung.
Im Kündigungsschreiben selbst sollte die Absicht der Kündigung klar formuliert sein. Zudem sollte ein Grund angegeben werden und zu welchem Datum die Kündigung wirksam wird. In diesem Zusammenhang sind die individuellen Kündigungsfristen zu berücksichtigen. Meist finden sich diese im bestehenden Arbeitsvertrag. Generell sollte ein Kündigungsschreiben immer positiv, aber bestimmt formuliert sein. Im Kündigungsschreiben kann optional auch um ein Arbeitszeugnis gebeten werden. Generell ist die Ausstellung eines solchen Zeugnisses aber Pflicht. Je nach Verhältnis und Dauer der Beschäftigung kann sich am Ende für die Zusammenarbeit bedanken werden und ein gewisses Bedauern zum Ausdruck gebracht werden.
Fazit
Das Verfassen einer Kündigung kann individuell sehr unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass alle rechtlichen Anforderungen an eine Kündigung in Bezug auf Form und Inhalt bewahrt werden. Zudem ist es wichtig, dass der Erhalt der Kündigung dokumentiert ist. Im besten Fall kannst Du dich direkt mit deinem Arbeitgeber einigen und die Kündigung ist nur eine Formsache. In der Praxis ist diese aber eher selten der Fall, sodass Du auf eine gute und sichere Kündigung angewiesen bist.